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Glossar

Unsere umfassende Wissensdatenbank rund um Sachwertinvestments

Risikomischung

Geschlossene Publikums-AIF müssen ihre Investitionen nach dem Grundsatz der Risikomischung tätigen. Dies ist der Fall, wenn in mindestens drei Sachwerte investiert wird (z.B. drei Immobilien) und diese, gemessen am Kapital, im Wesentlichen gleich verteilt sind. Des Weiteren sollte das Ausfallrisiko innerhalb eines Investitionsobjektes gestreut werden. Bei Immobilien kann dies z.B. durch eine unterschiedliche Nutzungsart (Gewerbe, Einzelhandel, Wohnen) oder mittels Mieterdiversifikation (unterschiedliche Branche oder Bonität) gewährleistet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Publikums-AIF allerdings auch ohne den Grundsatz der Risikomischung investieren. Anleger dürfen sich allerdings an diesen nicht-risikogemischten Publikums-AIF nur dann beteiligen, wenn sie mindestens 20.000 Euro investieren und wenn bestimmte Voraussetzungen im Hinblick auf Risikoverständnis, Erfahrungen und Kenntnisse erfüllt sind.

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