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Glossar

Unsere umfassende Wissensdatenbank rund um Sachwertinvestments

Angemessenheitsprüfung

Im Rahmen der Angemessenheitsprüfung werden potenzielle Investoren zu ihren Kenntnissen und Erfahrungen mit bestimmten Finanzprodukten befragt. Diese auf 11 Angaben basierende Auskunft erfolgt freiwillig und ist im Interesse des Anlegers, da er nur so in das gewünschte Produkt investieren darf. Bei der Vermittlung von Finanzinstrumenten ist Capital Pioneers gesetzlich dazu verpflichtet, die Angemessenheit der jeweiligen Anlage anhand dieser Angaben zu beurteilen, um so zu überprüfen, ob der Investor die mit der Kapitalanlage verbundenen Risiken richtig beurteilen kann. Anschließend wird dem Investor das Ergebnis mitgeteilt, so dass er auf Grundlage dessen entscheiden kann, ob er die Investition tätigen möchte oder nicht.

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