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Glossar

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Kleinanlegerschutzgesetz

Mit dem Kleinanlegerschutzgesetz wird insbesondere der Schutz von Privatpersonen bei Geldanlagen auf dem sogenannten grauen Kapitalmarkt bezweckt. Auf der einen Seite erweitert es das Vermögensanlagengesetz, indem es den Anbietern strengere Richtlinien und Auflagen vorgibt (Prospektpflicht für Anbieter, Werbeeinschränkungen, Selbstauskunft des Privatinvestors, Maximalgrenze der Anlagesumme etc.). Auf der anderen Seite erweitert es darüber hinaus die Aufsichtsbefugnisse der BaFin, um Kleinanleger zu schützen.

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