Überspringen zu Hauptinhalt

Was ist der Unterschied zwischen Zinsen und Ausschüttungen?

In dieser Kategorie erklären wir immer unterschiedliche Begriffe, denen man bei der Geldanlage begegnet.

Zum Thema Zinsen vs. Ausschüttungen gibt es hier einen Artikel von Torsten Filenus, dem Geschäftsführer von Capital Pioneers.

Liebe Leserinnen und Leser,

Sie kennen mich bereits, ich bin Torsten Filenius. Ich habe langjährige detaillierte Kenntnisse von Beteiligungen und möchte gerne einige davon mit Ihnen teilen. Aber um es explizit zu sagen, ich bin kein Steuerberater. Deshalb darf ich Ihnen keinen steuerlichen Rat geben, das ist also nicht Intention meines Aufsatzes. Ich möchte nur nach bestem Wissen und Gewissen über Beteiligungen sprechen.

Wenn ich Beteiligungen sage, meine ich in erster Linie öffentlich angebotene Beteiligungsmodelle für Privat-Anleger in der Gesellschaftsform einer GmbH & Co. KG. Hierbei treten neue Gesellschafter als Kommanditisten mit ihrer Kommanditeinlage zu der Gesellschaft bei.

Wenn genügend Anlegerkapital angesammelt werden konnte (in der Zeichnungsphase), wird die Gesellschaft geschlossen und geht in die produktive Phase über. Wir sprechen von so genannten „geschlossenen Fonds“ oder nach den neuesten aufsichtsrechtlichen Kriterien von AIFs, alternativen Investment-Fonds.

so funktioniert ein AIF

Zinsen und Ausschüttungen

Kommen wir zu der Fragestellung der Überschrift: Wenn Sie Sparer oder Anleihegläubiger sind, steht Ihnen als Fremdkapitalgeber eine vereinbarte Verzinsung zu. In einigen Fällen ist diese für die gesamte Laufzeit fest vereinbart, in einigen auch veränderlich. Auf jeden Fall ist sie unabhängig vom Geschäftserfolg, auch wenn ein gutes Geschäftsmodell in die Beurteilung des Ausfallrisikos einfließen sollte. Die Zinszahlungen, die Sie erhalten, unterliegen der Kapitalertragssteuer und sind – zumindest nach Überschreiten eines Freibetrags – steuerpflichtig.

Und wie ist es bei Beteiligungen? Die Liquiditätsauszahlungen sind steuerfrei. Punkt.

Hier könnte die Geschichte abrupt enden, stellt aber keinen Leser zufrieden.

Eine GmbH & Co. KG ist eine KG, also eine Kommanditgesellschaft, bei der der Vollhafter – der Komplementär, eine GmbH ist. Als Kommanditist einer GmbH & Co. KG sind Sie einer (von vielen) Teilhaftern, die mit der vollständigen Einzahlung der auf Sie eingetragenen Beteiligungssumme Ihren gesellschaftsrechtlichen Verpflichtungen nachgekommen und somit enthaftet sind. Sie sind durch den Beitritt an einer unternehmerischen Beteiligung selbst Unternehmer – und versteuern das Ergebnis Ihrer Unternehmung.

Eine KG ist ein transparentes Gebilde, das selbst nicht der Körperschaftssteuer oder Einkommenssteuer unterliegt. Nachdem der Jahresabschluss feststeht und dem Betriebsstättenfinanzamt gemeldet wurde, wird das Ergebnis quotal auf die Kommanditisten verteilt und direkt an die Wohnortfinanzämter der Anleger gemeldet.

Wenn Ihre Gesellschaft also einen Gewinn erzielt, wird Ihnen dieser in entsprechender Höhe zugewiesen – und zwar in der Sparte, in der die Gesellschaft steuerlich eingeordnet ist: Gewerbebetrieb, Vermietung & Verpachtung, je nach Ausgestaltung. Unabhängig davon, ob Sie eine Auszahlung erhalten haben oder nicht.

Geld ist nicht gleich Geld

Und was ist, wenn Sie aufgrund der eingeplanten Liquiditätsreserve Ihrer Gesellschaft trotz (anfänglicher) Verluste eine Auszahlung erhalten oder die Auszahlung höher ausfällt, als es sich eigentlich rechnerisch aus einem geringen Gewinn ergeben würde? Dann zahlt man Ihnen Ihr eigenes Geld aus Ihrer Kommanditeinlage aus.

Das ist auf jeden Fall nicht relevant für die Besteuerung. Hier käme nur bei gewissen Haftungsfragen zum Tragen, ob Sie dann immer noch Ihre volle Kommanditeinlage geleistet haben und somit enthaftet sind. Das lässt sich aber gesellschaftsseitig durch ein reduziertes Haftkapital lösen.

Sicherlich ist es sinnvoll, wenn ein Unternehmer der Gesellschaft nur die Gewinne entnimmt, die erwirtschaftet werden und nicht für den weiteren Geschäftsbetrieb benötigt werden. Allerdings ist es schwer, mit dieser Herangehensweise Anleger für neue Beteiligungen zu finden.

Deshalb planen die Produktgeber bereits vor der Prospektierung eine Zahlungsreihe, die sie realistisch erwirtschaften können und den Anlegern eine zinsähnliche Liquiditätsauszahlung ermöglicht.

Fazit

Zum Ende können wir festhalten, dass bei allen Ähnlichkeiten die Unterschiede überwiegen.

Zinsen bekommen Sie für das Zurverfügungstellen von Fremdkapital. Am Ende erhalten Sie 100% Ihrer Einlage zurück. Ihr Kapital erhalten Sie steuerfrei, die Zinsen sind zu versteuern.

Auszahlungen sind eine Vorableistung auf den Gesamterfolg Ihrer unternehmerischen Beteiligung. Sie stellen Ihrer Gesellschaft Eigenkapital zur Verfügung und versteuern die Ergebnisse der Gesellschaft anteilig zu Ihrer Beteiligungshöhe. Dafür steht Ihnen ein Liquidationserlös Ihrer Gesellschaft zu. Wenn Sie vor Auflösung der KG bereits Zahlungen erhalten haben, zählen Sie sie zusammen mit der Schlusszahlung und ermitteln Sie so den Gesamtmittelrückfluss.

Falls noch Fragen offen geblieben sind, freue ich mich über Ihre Kontaktaufnahme.

Herzliche Grüße,

Ihr

Torsten Filenius

Übrigens : Um in AIFs oder Vermögensanlagen zu investieren benötigen Sie kein Depotkonto !

Wenn Sie gerne mehr über Geldanlagen in AIFs oder Vermögensanlagen, deren Chancen-Rendite-Profil erfahren möchten, dann melden Sie sich gerne bei uns, wir beantworten Ihre Fragen oder stellen Ihnen unsere Basisinformationen hierzu zur Verfügung.

An den Anfang scrollen